Zusammenarbeit

Ausgangsituation: Sie möchten gerichtliche oder außergerichtliche Ansprüche gelten machen und können oder wollen den Prozess nicht selber finanzieren.

Schritt 1

Sie beauftragen einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Schritt 2

Der Rechtsbeistand prüft die Rechtmäßigkeit und Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Anspruchs und kontaktiert uns für eine Prozesskostenübernahme.

Schritt 3

Wir treten mit Ihnen und
ggf. mit Ihrem Rechts-beistand zur Abstimmung von Prozessdetails und zum
Abschluss eines Prozesskostenfinanzierung-
vertrags in Kontakt.

Schritt 4

Klageerhebung durch Ihren Rechtsbeistand und Übernahme der entstehenden Gerichts-
sowie Anwaltskosten durch uns.

Schritt 5

(für den Fall eines Vergleichs oder eines Siegs): Sie erhalten Ihren Anspruch bzw. den Vergleichswert abzüglich der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sowie abzüglich unserer Provision.

Schritt 5

(für den Fall einer Niederlage): Wir übernehmen sämtliche Gerichtskosten sowie alle Kosten des eigenen und des Anwalts der Gegenpartei.

Ihr Vorteil:  Keinerlei finanzielles Risiko für Sie, auch nicht für den Fall einer Niederlage.
Maximale Auszahlung für Sie im Fall eines Vergleichs oder eines Siegs aufgrund marktunterdurchschnittlicher Finanzierungsprovision.